Philipp unter Strom

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Maximal 70 % Einspeisung ab 1.1.2026 für PV-Anlagen: Richtig oder falsch?

Ab 1. Januar 2026 gilt eine neue Regel, dass Verteilnetzbetreiber verlangen können, dass die Einspeisung von Photovoltaik auf 70 % der installierten Leistung begrenzt wird.

Wo ist die Kompetenz der Verteilnetzbetreiber geregelt?

Die Kompetenz ist in Artikel 17c Absatz 4 Buchstabe a. des Stromversorgungsgesetzes geregelt:

Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/418/de#art_17_c

In der Stromversorgungsverordnung (Art. 19 Abs. 4) hat der Bundesrat definiert, wie stark die Einspeisung abgeregelt werden darf:

Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/226/de#art_19_c

Diese neue Regelung wurde vom Bundesrat am 19. Februar 2025 beschlossen. Den erläuternden Bericht zur neuen Verordnungsbestimmung findest du auf der folgenden Seite:

Warum führt eine Limitierung auf 70 % nur zu einem Verlust von 3 %?

Oder anders gefragt: Warum sind 70 % nur 3 % Ertragseinbussen pro Jahr.

Es gibt zwei Gründe dafür:

1. Grund: Mit einer Begrenzung der maximalen Leistung schneidet man nur die Spitze des Berges ab. Hier am Beispiel eines Balkonkraftwerks, das nur 800 Watt einspeisen darf (Achtung: Limite gilt für Deutschland, in der Schweiz gelten 600 Watt).

2. Grund: Es gibt nicht so viele Tage im Jahr, während der eine PV-Anlage die Limite von 70 % überschreitet. Sollte die PV-Anlage über mehrere Stränge verfügen, die in unterschiedlicher Himmelsrichtung ausgerichtet sind, wird die Anlage die maximal installierte Leistung gar nie erreichen.

Die beiden Gründe führen dazu, dass eine Einschränkung auf 70 % in der Regel nur zu einem sehr kleinen Jahresverlust führt. Die Aussage des Bundesrates im erläuternden Bericht, dass der Energieverlust typischerweise zwischen 1 und 2 % liegt, scheint mir deshalb plausibel zu sein:

Quelle: Erläuternder Bericht zur Stromversorgungsverordnung gültig ab 1.1.2026

Können die Einspeisespitzen nicht durch Batteriespeicher geglättet werden?

Dazu hat der Verband der Schweizer Elektrizitätsunternehmen (VSE) eine klare Meinung. Batteriespeicher würden nicht auf die höchsten Einspeisespitzen ausgelegt. Aus meiner Sicht ist die Aussage falsch.

Quelle: 20250918-be-regelung-der-einspeisung-von-photovoltaikanlagen.pdf

Unumstritten ist, dass Batteriespeicher nicht das ganze Jahr auf die wenigen Stunden warten, bis die Einspeisespitzen kommen.

Das Ziel von Batteriespeichern ist es, dass sie den überschüssigen Strom am Tag auf die Abend- und Nachtstunden übertragen und zwar an so vielen Tagen wie möglich. Denn – und damit hat der Bericht recht – nur so kann ein Batteriespeicher wirtschaftlich betrieben werden.

Batteriespeicher können die Stromproduktion zum Zeitpunkt der Einspeisespitzen nicht komplett aufnehmen, das ist auch klar. Aber darum geht es auch nicht. Es geht nur darum, die Einspeisespitzen zu brechen und auf ein für das Netz verträgliches Niveau zu bringen.

Warum Batteriespeicher dazu nicht in der Lage sein sollten, ist mir schleierhaft. Eine Einspeiselimitierung auf 70 % der installierten Leistung ist deshalb aus meiner Sicht nicht alternativlos, wie die VSE schreibt:

Quelle: 20250918-be-regelung-der-einspeisung-von-photovoltaikanlagen.pdf

Voraussetzung, dass Batterien die Einspeisespitzen kappen können, ist aber natürlich, dass die Batteriespeicher netzdienlich laden und entladen.

Was ist eine netzdienliche Steuerung (Ladung und Entladung) eines Batteriespeichers?

Ein Batteriespeicher ist dann netzdienlich, wenn er dann lädt, wenn der Strom am wenigsten gebraucht wird. Dies wäre primär über den Mittag.

Es gibt aber viele Heimspeicher, die laden bereits am Morgen und sind dann möglicherweise am Mittag bereits voll. Dann können sie keinen Beitrag mehr zum Brechen der Einspeisespitzen leisten.

Es hängt also sehr stark davon ab, wie ein Batteriespeicher eingesetzt wird. Wenn er intelligent gesteuert wird, kann er sehr wohl etwas zur Entlastung des Stromnetzes beitragen.

Wie bringt man Batteriespeicher-Besitzer dazu, die Batteriespeicher netzdienlich zu laden?

Dynamische Stromtarife können einen Anreiz setzen, dass Besitzer von Batteriespeichern den Speicher so einstellen, dass er dann lädt, wenn die Preise für die Einspeisung am tiefsten sind und dann zu entladen, wenn die Strompreise im Netz hoch sind.

Doch dummerweise geht die aktuelle Regulierung genau in die entgegengesetzte Richtung. So wird ab 1.1.2026 eine minimale Vergütung für die Einspeisung von PV-Strom ins Netz garantiert, 6 Rappen pro kWh. Diese Minimalvergütung gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp.

Vor diesem Hintergrund kann ich nachvollziehen, warum man die PV-Anlagen auf 70 % abregelt. Die Abregelung auf 70 % ist genauso markfremd, wie eine minimale Vergütung von 6 Rappen pro kWh.

In Deutschland wurde die Einspeisebegrenzung auf 70 % abgeschafft

Wenn die neue Limitierung alternativlos wäre, wie es gewisse Kreise nennen, warum geht es dann in anderen Ländern ohne?

So zum Beispiel in Deutschland:

In Deutschland kam 2025 16.3 % des gesamten Stroms aus PV, die Schweiz nur 13.9 %. Es ist deshalb nicht logisch, warum Deutschland ohne Beschränkung auskommt, die Schweiz aber nicht.

Deutschland hat auch eine Minimalvergütung für kleine PV-Anlagen. Doch PV-Anlagen erhalten seit Februar 2025 keine Minimalvergütung mehr, wenn die Börsenstrompreise negativ sind.

Wo liegt das Problem der 3 % Regel?

Die 70-Prozent-Regel liegt nicht beim Verlust von 3 % an der Jahresstromproduktion einer PV-Anlage. Problematisch sind die Kosten, die die Regel verursacht.

In der Schweiz gibt es über 300’000 PV-Anlagen. Mittelfristig müssen alle Installationen mit PV-Anlagen angepasst werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die 70-Prozent-Regel eingehalten werden kann:

  1. Die einfachste und kostengünstige ist, wenn man den Wechselrichter auf 70 % drosselt. Bei Eigenverbrauch führt dies jedoch dazu, dass die Drosselung zu hoch ist. Beispiel: 10’000 Watt Leistung wird auf 70 % gedrosselt, der Eigenverbraucht liegt 1’000 Watt, dann wird nur 60 % der maximalen Leistung der PV-Anlage am Anschlusspunkt eingespeist. Die PV-Anlage wird also zu stark gedrosselt.
  2. Messung am Hausanschlusspunkt: Diese Variante erfordert eine dynamische Steuerung der Produktionsleistung der PV-Anlage aufgrund der Einspeisung am Hausanschlusspunkt. Diese Variante ist aufwändiger zu realisieren als die erste Variante.

Für mich sieht es danach aus, dass die neue 70-Prozent-Regel die einfachste Lösung für die Verteilnetzbetreiber ist. Aber ob es volkswirtschaftlich wirklich die beste Lösung ist – davon bin ich nicht gänzlich überzeugt.

Möglich ist auch, dass die Politik wieder einmal der Realität hinterher hinkt. Denn in den vergangenen Jahren sind die Preise für Batteriespeicher weiter stark gesunken. So stark, dass sich sogar Energieversorgungsunternehmen zunehmend dafür interessieren.

Was halte ich nun von der neuen 70-Prozent-Regel?

Ich finde die 70-Prozent-Regel eigentlich nicht so toll. Ich glaube: Würde man den Markt spielen lassen, würde es bessere Lösungen geben.

Doch ist sehe auch, dass mehr Markt auch negative Seiten hat. So zum Beispiel muss man ein Verständnis für den Markt haben. Leider ist es in der heutigen Zeit so, dass es immer mehr Leute gibt, die Marktzusammenhänge nicht mehr verstehen.

Mehr Markt würde bedeuten, dass Besitzer von PV-Anlagen bei negativen Börsenstrompreisen zahlen müssten, wenn sie Strom einspeisen möchten. Ich sehe schon den Aufschrei.

Doch eigentlich wäre es genau das Richtige. Denn so könnte man die PV-Besitzer ermutigen, in Speicher zu investieren, Verbrauchen intelligent zu steuern und so weiter und so fort. Aber eben, man muss „Marktwirtschaft“ verstehen. Das tun oder wollen heute in westlichen Länder immer weniger Leute. Schade.

Deshalb finde ich die 70-Prozent-Regel trotzdem eine gute Sache. Sie macht es möglich, dass deutlich mehr PV-Anlagen ans Netz gehen können.

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Sollte dieser Blog Passagen enthalten, die zeigen, wie man Elektroinstallationen vornimmt, dann richten sich diese Beiträge an Fachleute. Elektroinstallationen dürfen nur durch Fachleute vorgenommen werden. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei PV-Anlagen, die gleichstromseitig auch durch Laien installiert werden dürfen.