Philipp unter Strom

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Nidwalden im Blindflug? Keine Zahlen über neu installierte Ölheizungen

2050 soll der Kanton Nidwalden wieder klimaneutral sein. Das klingt einfach, nach weit weg.

Doch Ölheizungen halten bis zu 30 Jahren. Das bedeutet: Neue Ölheizungen, die heute installiert werden, führen dazu, dass das gesetzlich verankerte Klimaziel verfehlt wird.

Umso wichtiger ist es zu wissen, wie viele neue Ölheizungen heute noch installiert werden.

Wie hoch ist der Anteil der Ölheizungen an den neuen Heizsystemen?

Ich habe eine Anfrage bei der Energiefachstelle des Kantons Nidwalden gestellt.

Die Energiefachstelle weiss nicht, wie viele neue Ölheizungen in den vergangenen Jahren in Nidwalden installiert wurden. Sie hat mich auf die Aktualisierung des Gebäude- und Wohnungsregisters verwiesen.

Was ich vom Kanton erwarte: Neu installierte Heizungssystem zählen

Dass der Kanton nicht weiss, was für Heizsysteme im Kanton Nidwalden neu installiert werden, ist für mich überraschend.

Wie will man wissen, ob man bezüglich Klimaneutralität auf Kurs ist, wenn man beispielsweise nicht weiss, wie viele neue Ölheizungen installiert werden? Es kommt einem Blindflug gleich.

Wichtig: Eine Aktualisierung des Gebäude- und Wohnungsregisters reicht nicht aus, um diesen Blindflug zu beenden. Denn zusätzlich zur Erfassung der Heizsysteme muss man auch wissen, wann diese Heizungen eingebaut wurden.

Ich wiederhole mich: Erfolgt heute ein 1:1-Ersatz einer alten Ölheizung, dann läuft diese möglicherweise über 2050 hinaus. Weiss man über die neu eingebauten Heizungen Bescheid, kann man heute schon sagen, ob es realistisch ist, die Klimaziele zu erreichen. Ohne diese Zahlen ist dies nicht möglich.

Ich erwarte deshalb vom Kanton, dass er erfasst, was für neue Heizsysteme im Kanton Nidwalden eingebaut werden, und zwar unterteilt nach der Art der Wärmeerzeugung:

  • Fossile Heizsysteme, nicht erneuerbar
    • Öl (und Gas)
  • Fossile Heizsysteme, erneuerbar
    • Stückholz
    • Pellets
    • Fernwärme
  • Wärmepumpen
    • Sole-Wasser (Erdwärme)
    • Wasser-Wasser (Grundwasser)
    • Luft-Wasser
      • innen aufgestellt
      • aussen aufgestellt

Optional könnte man noch erfassen, mit welchem Kältemittel die Wärmepumpen arbeiten. Denn bezüglich der Klimaverträglichkeit von Kältemitteln gibt es einen grossen Unterschied.

Wenn der Kanton weiss, wie viele neue Heizsysteme installiert werden (nach Jahr), kann er diese Daten auch zum Abgleich mit dem Gebäude- und Wohnungsregister nutzen.

Die Entwicklungen müssen sich im Gebäude- und Wohnungsregister widerspiegeln, sonst läuft was schief mit der laufenden Aktualisierung der Daten.

Gebäude- und Wohnungsregister: Wärmepumpen, Ölheizungen, Elektroheizungen, Boiler usw.

Was cool ist, ist die Abbildung der Heizsysteme im GIS. Seit 1. April 2022 und der Anpassung einer Bundesverordnung sind die Daten aus dem Gebäude- und Wohnungsregister öffentlich zugänglich.

Für die Visualisierung der Daten des Kantons Nidwalden ist das gemischtwirtschaftliche Unternehmen GIS Daten AG zuständig. Unter der Lasche Energie, Ver- und Entsorgung, Werkleitungen findet man die Karte „Energie„:

Quelle: GIS Daten AG

In dieser Karte sieht man, wer wie heizt. Aber auch, wie das Warmwasser aufbereitet wird und wer eine Photovoltaikanlage hat.

Heizungen:

Warmwasser (Boiler):

Hier am Beispiel der Gemeinde Stans. Schwarz eingefärbt sind die Gebäude, die nach wie vor mit Öl geheizt werden.

Quelle: Gebäude- und Wohnungsregister / Karte Energie (GIS Nidwalden)

Das Problem am Gebäude- und Wohnungsregister ist, dass es nicht aktuell ist. Im Frühjahr 2025 hat der Kanton deshalb eine Umfrage bei den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer lanciert, um die Daten zu Gebäudehülle und Wärmeerzeugung zu aktualisieren.

Hast du ein neues erneuerbares Heizsystem, dann kannst du dich bei der Gemeinde melden. Die Gemeinden sind zuständig für die Aktualisierung des Gebäude- und Wohnungsregisters.

Ein weiteres Problem ist, dass man anhand des Gebäude- und Wohnungsregisters nicht sieht, wie viele Ölheizungen 1:1 durch neue Ölheizungen ersetzt wurden. Man weiss also nicht, ob es neue Ölheizungen gab, die über 2050 hinaus laufen können.

Deshalb ist es entscheidend, dass der Kanton zukünftig die Bewilligung von neuen Heizungen zählt. Nur so kann man sehen, ob und wie erfolgreich die Fördermassnahmen von erneuerbaren Heizsystemen sind.

Gemäss Artikel 14b des kantonalen Energiegesetzes ist der Ersatz eines Wärmeerzeugers in bestehenden Wohnbauten bewilligungspflichtig.

Quelle: NG 641.1 – Gesetz über die sparsame Energienutzung und die Förderung erneuerbarer Energien – Kanton Nidwalden – Erlass-Sammlung

Zahlen zu Erdwärme- und Grundwasser-Wärmepumpen im Rechenschaftsbericht

Zu den bewilligten Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen gibt es Zahlen, die im Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden. Hier ein Auszug aus dem Rechenschaftsbericht des Kantons Nidwalden 2024:

Quelle: Rechenschaftsbericht Kanton Nidwalden

Hier fehlen jedoch die Wärmepumpen, die ihre Energie aus der Umgebungsluft ziehen (Luft-Wasser-Wärmepumpen). Aufgrund von technologischen Fortschritten bei diesen Wärmepumpen ist davon auszugehen, dass Luft-Wasser-Wärmepumpen einen grossen Teil aller neuen Wärmepumpen ausmachen dürften.

Neue Tankanlagen im Kanton Nidwalden: Zeitreihe unvollständig

In den Rechenschaftsberichten gibt es Angaben darüber, wie viele neue Tankanlagen bewilligt wurden:

Quelle: Rechenschaftsbericht Kanton Nidwalden

Vor 2022 steht jeweils nur „nur wenige“. In den vergangenen drei Jahren wurden in Nidwalden 38 neue Tankanlagen für Ölheizungen gebaut.

JahrAnzahl neuer TankanlagenKumuliert
20241238
20231026
20221616
2021nur wenige
2020nur wenige
2019nur wenige
Quelle: Rechenschaftsberichte des Kantons Nidwalden

Hinweis: Es gilt, zu unterscheiden zwischen neuen Tankanlagen und neuen Ölheizungen (Heizkesseln). Die in der Tabelle aufgeführten Zahlen umfassen nur neue Tankanlagen. Wie viele neue Ölheizungen in Nidwalden aktuell eingebaut werden, weiss leider niemand.

Woher kommt das Ziel, 2050 klimaneutral zu sein?

Der Kanton Nidwalden hat sich in der Kantonsverfassung dazu verpflichtet, die Klimaziele des Bundes zu verfolgen (Art. 21 der Kantonsverfassung). Auf Bundesebene steht das Ziel, 2050 klimaneutral zu werden, im Klima- und Innovationsgesetz:

Der Bund sorgt dafür, dass die Wirkung der in der Schweiz anfallenden von Menschen verursachten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 Null beträgt (Art. 3 Abs. 1 KIG).

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Sollte dieser Blog Passagen enthalten, die zeigen, wie man Elektroinstallationen vornimmt, dann richten sich diese Beiträge an Fachleute. Elektroinstallationen dürfen nur durch Fachleute vorgenommen werden. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei PV-Anlagen, die gleichstromseitig auch durch Laien installiert werden dürfen.