Soll ich ein Elektroauto kaufen? Wenn ich das Auto nicht zuhause laden kann, lieber nicht. So in etwa dürfte die Antwort der meisten Schweizerinnen und Schweizer auf diese Frage lauten.
Das bestätigen auch Studien. So zum Beispiel die repräsentative Umfrage des Forschungsinstituts LINK im Auftrag von Mercedes-Benz (2023). Sie zeigt, dass der wichtigste Faktor für den Umstieg auf Elektromobilität die Lademöglichkeit zuhause ist. 79% der Befragten haben entsprechend geantwortet.
Auch die gemeinsame Studie von comparis.ch und der Fachhochschule Kalaidos kommt zum selben Schluss (2025): „Während das öffentliche Ladenetz als gut ausgebaut gilt und weiter verbessert wird, ist die Ausgangslage beim privaten Ladenetz schlecht.“
Warum braucht es ein Recht auf Laden?
Okay, aber warum braucht es ein Recht auf Laden? Ich meine, dann lasst euch doch einfach vom Elektriker eine Wallbox installieren.
Leider geht es nicht so einfach, womit wir bei den Gründen sind, warum es in der Schweiz ein Recht auf Laden braucht. Hier nach Wichtigkeit nummeriert:
1. Wohnungsmarkt ist ausgetrocknet: Mieter sind der Gnade der Vermieter ausgeliefert
Eigentlich könnte man meinen, dass die Vermieter von sich aus dafür sorgen würden, dass ihre Mieter auf Elektromobilität umsteigen können. Das Vermieten von Renditeimmobilien ist ja sehr lukrativ. Die Mieten sind hoch, die Zinsen tief.
Aber leider ist dem nicht so. Allzu oft sind Vermieter nicht bereit, in die Zukunft ihrer Immobilie zu investieren. So ist zumindest meine Beobachtung, wenn ich die Kommentare zu meinen Videos auf Social Media anschaue:
- Thema Recht auf Laden und Kaufprämie für Geringverdiener: https://www.facebook.com/share/r/1DNC2RkS2N/
- Thema Eröffnung der Vernehmlassung zum Recht auf Laden durch den Bundesrat: https://www.facebook.com/share/r/1BorSheTzy/
Hinzu kommt, dass die Leerwohnungsziffer der Schweiz sehr tief ist. Per Anfang 2026 ist sie unter 1 % gefallen. Bei einer Leerwohnungsziffer von unter 1 % spricht nicht mehr nur von einem Wohnungsmangel, sondern von einer Wohnungsnot.
Das führt dazu, dass Mieter der Gnade ihrer Vermieter komplett ausgeliefert sind. Bleibt der Vermieter stur, obwohl die Installation einer Grundinfrastruktur zum Laden von Elektroautos zumutbar wäre, hat der Mieter das Nachsehen. Er wird sich Wohl oder Übel weiter mit einem Verbrenner begnügen müssen.
2. Verhinderung von Insellösungen, der im Endeffekt zu höheren volkswirtschaftlichen Kosten führt
Die vom Bundesrat präferierte Variante sieht vor, dass der Vermieter die Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge erstellen muss, wenn ein berechtigter Mieter das verlangt. Das ist der richtige Weg, der Fehlinvestitionen verhindern kann.
Denn aktuell ist es oft so, dass Insellösungen für einzelne Parkplätze errichtet werden. Leider wird damit viel Geld in den Sand gesetzt, weil diese Insellösungen später durch eine Installation mit Lastmanagement abgelöst werden müssen, wenn weitere Ladestationen hinzukommen sollen.
Besser wäre es, dass man von Beginn an in die Grundinfrastruktur investiert, die langfristig Bestand hält. Genau so wie vom Bundesrat vorgeschlagen.
3. Preise an öffentlichen Ladesäulen sind unattraktiv für ständiges Laden
Die Preise an öffentlichen Ladestationen sind in der Regel deutlich höher als der Strompreis zuhause. Deshalb ist es nicht interessant, das Elektroauto immer an öffentlichen Ladesäulen laden zu müssen.
Öffentliche Ladesäulen sind dazu da, das Elektroauto schnell laden zu können, wenn man grössere Strecken zurücklegt. Dann nimmt man als Fahrer eines E-Autos den höheren Preis in Kauf, weil man weiss, dass auch einiges an Infrastruktur hinter den Schnellladestationen steckt, die teils mit mehreren 100 kW liefern.
4. Das an der Wallbox eingesteckte Elektroauto zuhause oder bei der Arbeit kann in Zukunft ein entscheidendes Puzzle-Teil der Energiewende sein
Elektroautos haben grosse Akkus. Das ist sogar den Gegnern dieser zukunftsträchtigen Technologie nicht entgangen;-) Diese Akkus können aus volkswirtschaftlicher Sicht in Zukunft einen grossen Mehrwert bieten, wenn sie während der Standzeiten des Elektroautos zur Stabilisierung der Stromnetze eingesetzt werden.
Warum ist ein Eingriff in die Eigentumsrechte der Vermieter gerechtfertigt
Diese Frage ist relativ einfach beantwortet: Ausserordentliche Zeiten erfordern ausserordentliche Massnahmen.
Die ausserordentlichen Zeiten zeigen sich insbesondere am komplett ausgetrockneten Wohnungsmarkt. Der führt dazu, dass Mieter Vermietern komplett ausgeliefert sind.
Zudem zeigt sich die ausserordentliche Lage am fortschreitenden Klimawandel, an den zunehmenden internationalen Konflikten, die immer wieder zu steigenden Benzin- und Dieselpreisen führen, und an der Tatsache, dass ganz viele Schweizerinnen und Schweizer endlich unabhängig werden möchten von Öl und Gas.
Das Schweizer Stimmvolk hat sich 2023 mit 59 % Ja-Stimmen klar für die Energiewende ausgesprochen. Die inländischen Treibhausgasemissionen sind im Verkehrssektor bis 2040 um 57% und bis 2050 um 100 % zu verringern.
Dass wir bei der Zielerreichung nicht auf Kurs sind, ist kein Geheimnis. Dass der aktuelle Bundesrat lieber nichts tun würde, auch nicht. Deshalb braucht es nun das Parlament, das dem Volkswillen Nachdruck verleiht. Ziele sind dazu da, um eingehalten zu werden.
Recht auf Laden (Motion von Jürg Grossen, 2023)
Derselben Ansicht ist Jürg Grossen, Präsident der GLP Schweiz. Deshalb hat er 2023 im Nationalrat eine Motion eingereicht:
Die Kernforderung der Motion – das Sicherstellen eines Zugangs zu Ladeinfrastrukturen im Mietverhältnis und im Stockwerkeigentum – kommt einem Rechtsanspruch auf eine Ladestation gleich. Der Bundesrat lehnte diesen Rechtsanspruch ab. Das Parlament ist anderer Meinung und hat die Motion angenommen.
Wie steht es nun weiter:
Die Motion Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum wurde trotz Widerstand von bürgerlicher Seite von National- und Ständerat angenommen.
Der Bundesrat ist nun an der Reihe, eine entsprechende Gesetzesrevision auszuarbeiten, die Mieterinnen und Stockwerkeigentümerinnen ermöglicht, dass sie ein Elektroauto kaufen und zuhause laden können.
Vernehmlassung endet am 12. Oktober 2026
Die Vorlage des Bundesrates wurde am 19. Juni 2026 in die Vernehmlassung geschickt.
Was sagen die Gegner:
- Der Hauseigentümerverband jammet etwas von Zwang. Ein staatlicher Eingriff in die Eigentumsgarantie sei weder notwendig noch verhältnismässig. Beides habe ich in diesem Blogbeitrag widerlegt. Es ist notwendig, da es zu viele Vermieter gibt, die nicht Hand für eine Lösung bieten, und der Mieter am kürzeren Hebel ist. Auch unverhältnismässig ist es nicht, weil die Investitionen zumutbar sein müssen, sonst kann das Recht auf Laden nicht eingefordert werden.
- Die SVP ist natürlich auch dagegen. Man dürfe den „armen“ Vermietern nicht etwas gegen ihren Willen aufzwingen. Wäre ja ganz schlimm, nicht? Zudem würde der freie Markt das schon regeln. Doch genau das ist eben nicht der Fall, der aktuelle Wohnungsmarkt ist ausgetrocknet. Der freie Markt regelt gar nichts. Weiter sei zu bedenken, dass das investierte Geld verloren sei, wenn der eine Mieter mit dem Elektroauto ausziehen würde.
- Die Mitte ist ebenfalls gegen die Gesetzesvorlage. Sie findet, dass Anreize zur Investition in die Ladeinfrastruktur besser geeignet sind als ein Recht auf Laden. Das finde ich etwas heuchlerisch, weil die Mitte 2023/24 im Ständerat fast geschlossen gegen eine Förderung der privaten Ladeinfrastruktur votierte.
Das erstaunliche: Die Automobil-Lobby ist gegen ein Recht auf Laden
Im Frühjahr 2025 hat Auto Schweiz von sich reden lassen, als sie Zahlen publizierten, die schockierten. Bis zu 500 Millionen Franken müssten die Autoimporteure 2025 an Bussen zahlen, weil die Co2-Zielwerte nicht erreicht werden können. Die Kunden würden einfach zu wenige Elektroautos kaufen.
Deshalb spricht sich Auto Schweiz in einem Massnahmenpapier für ein Recht auf Laden aus:

Auch in einem anderen Positionspapier spricht sich Auto Schweiz klar für ein Recht auf Laden aus: „Die Unverbietbarkeit von Ladestationen erspart der Schweizer Wirtschaft enorme Kosten.“
Doch nun kommt die Krux. Lobby-Vertreter von Auto-Schweiz im National- und Ständerat sind gegen ein Recht auf Laden
Ich wollte wissen, ob die Lobbyisten der Schweizer Autoimporteure für die Motion Grossen gestimmt haben oder nicht. Hier das Ergebnis: Alle fünf Lobbyisten von Auto Schweiz haben gegen die Motion gestimmt.

Hier die Protokolle zum Nachlesen:
- Nationalrat: vote_52_29203.pdf (Ja heisst Zustimmung, Nein Ablehnung)
- Ständerat: Abstimmung_52_7462.pdf (Ja heisst Ablehnung, Nein Zustimmung)
Mal schauen, ob die Auto-Lobbyisten noch die Kurve kriegen. Sonst wäre es wohl an der Zeit, dass Auto Schweiz sich mal um neue Vertreter im Bundeshaus kümmert.
Wie ich meine Frau von einem Elektroauto überzeugen konnte. Ein persönlicher Erfahrungsbericht
Wir fahren seit 2023 ein Elektroauto. Ein entscheidendes Argument, wie ich meine Frau von dieser Anschaffung überzeugen konnte, war, dass sie nicht mehr tanken gehen muss.
Wir haben vier Kinder und da bleibt in der Regel wenig Zeit beim Packen, wenn man irgendwo hingehen will. Muss man zuerst noch bei der Tankstelle vorbei, kann es schon etwas eng werden.
Seit wir ein Elektroauto besitzen, haben wir dieses Problem nicht mehr. Dieses stecken wir oft nach der Fahrt mit dem an der Wallbox fixierten Kabel ein, damit es – wenn wir es wieder brauchen – auf 80% aufgeladen ist.
Nur, wenn wir weitere Strecken machen, müssen wir etwas planen. Einerseits laden wir dann den Akku bereits am Vorabend auf 100 %, andererseits nehmen wir den Juice Booster mit, damit wir auch an Haushalts- und Kraftsteckdosen laden können.

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